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Am Saaraltarm in Saarlouis darf wieder nachts gefischt werden

Am Saaraltarm sind Welse von beachtlicher Größe herangewachsen. Bis Ende September dürfen Anglerinnen und Angler ihnen nun auch nachts nachstellen – allerdings unter klaren Bedingungen.

Wer in den kommenden Wochen nachts am Saaraltarm sitzt, darf dort nicht einfach auf alles angeln, was unter der Wasseroberfläche unterwegs ist. Vom 27. Juli bis zum 30. September 2026 erlaubt die Stadt Saarlouis das Nachtfischen ausschließlich auf Wels. Das gilt an allen Wochentagen jeweils von 23 bis 5 Uhr.

Die Maßnahme soll den nach Angaben der Stadt zu großen Welsbestand auf ein für das Gewässer angemessenes Maß reduzieren. Dass dort mittlerweile stattliche Exemplare leben, zeigten bereits die gemeldeten Fänge aus dem Jahr 2025: Mehrere Welse waren länger als 1,50 Meter, das größte Tier maß beinahe 1,70 Meter. Nach Einschätzung der Stadt befinden sich weiterhin Fische dieser Größenordnung im Altarm.

Der Europäische Wels ist der größte einheimische Süßwasserfisch und kann grundsätzlich noch deutlich größer werden. In einer öffentlichen Abstimmung wurde er zum „Fisch des Jahres 2026“ gewählt; organisiert wurde sie vom Deutschen Angelfischerverband in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Naturschutz und der Gesellschaft für Ichthyologie. Die bundesweite Würdigung steht einem lokalen Bestandsmanagement nicht entgegen. Das Bundesamt weist selbst darauf hin, dass große Welse wegen ihres Nahrungsbedarfs erhebliche Auswirkungen auf einen Fischbestand haben können. Ob und in welchem Ausmaß das konkret für den Saaraltarm gilt, geht aus der Mitteilung der Stadt allerdings nicht hervor.

Jeder gefangene Wels muss getötet werden

Während des nächtlichen Fischens gelten besondere Regeln. Für Welse gibt es in dieser Zeit kein Mindestmaß. Jedes gefangene Tier muss waidgerecht getötet werden; ein Zurücksetzen ist nicht vorgesehen.

Erlaubt sind natürliche und künstliche Köder. Auch tote Köderfische dürfen eingesetzt werden, sofern sie aus dem Saaraltarm selbst stammen. Gerät eine andere Fischart an den Haken, muss sie unverzüglich und schonend gelöst und möglichst lebend ins Gewässer zurückgesetzt werden.

Einen eigenen Erlaubnisschein für die Nachtstunden gibt die Stadt nicht aus. Teilnehmen dürfen alle Anglerinnen und Angler, die einen Erlaubnisschein für das Gewässer besitzen. Unabhängig davon müssen sie nach dem Saarländischen Fischereigesetz grundsätzlich auch einen Fischereischein mitführen; gesetzliche Ausnahmen bleiben unberührt. Während der Maßnahme ist außerdem ein Fangnachweis zu führen und anschließend der Ortspolizeibehörde Saarlouis zur Verfügung zu stellen.

Der Saaraltarm entstand, als die Saar 1972 zum Hochwasserschutz einen neuen Verlauf erhielt. Heute umfasst das abgetrennte Gewässer nach Angaben der Stadt 10,4 Hektar; ein fünf Kilometer langer Uferweg führt daran entlang. Bis Ende September werden die Fangnachweise festhalten, wie viele der großen, schuppenlosen Bewohner in den nächtlichen Stunden gefangen wurden.

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