Rund 600.000 Euro fließen bis 2028 in fünf saarländische Zentren. Neben Saarbrücken, Saarlouis, Ottweiler und Quierschied bekommt auch Homburg Geld – und nimmt sich ausgerechnet die Ladeninhaber vor, die aufhören wollen.
„Freundliche Übernahme“ – der Begriff stammt eigentlich aus dem Reich der Firmenübernahmen, wo er die höfliche Variante des Zugriffs beschreibt. In Homburg meint er das Gegenteil. Gemeint sind Geschäfte, die niemand mehr weiterführen will, Schaufenster, hinter denen nach dem Ruhestand des Inhabers nichts mehr passiert. Unter diesem Titel bekommt die Kreis- und Universitätsstadt jetzt Geld aus Saarbrücken.
Homburg ist eine von fünf Kommunen, die im vierten Projektaufruf des landesweiten Förderprogramms zur Stärkung des saarländischen Einzelhandels in Innenstädten, Stadtteil- und Ortszentren zum Zug kommen. Rund 600.000 Euro stellt das Wirtschaftsministerium dafür bis 2028 bereit. Neben Homburg profitieren Saarbrücken, Saarlouis, Ottweiler und Quierschied. Wie sich die Summe auf die einzelnen Vorhaben verteilt, teilte das Ministerium nicht mit.
„Attraktive Innenstädte und lebendige Ortskerne sind ein wichtiger Baustein für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung unseres Landes“, sagt Wirtschaftsminister Jürgen Barke.
Von der Strategie bis zur Lichterkette
Die Vorhaben liegen weit auseinander. Die City-Marketing Saarbrücken GmbH erarbeitet eine Strategie für die Innenstadt: Handelsstandort stärken, Leerstände vermeiden, Handel mit Freizeit, Kultur und neuen Nutzungsformen verknüpfen. Saarlouis führt ein datenbasiertes Frequenzmonitoring und ein digitales Stadtgutschein-System mit City-App ein, beide werden strategisch verknüpft. Ottweiler setzt mit der „Innenstadt Offensive OTW 2.0“ auf Sichtbares, auf einen mobilen Selfie-Point und die gestalterische Aufwertung der Enggass. Quierschied investiert in eine energieeffiziente Weihnachtsbeleuchtung für die Ortszentren von Quierschied, Fischbach-Camphausen und Göttelborn, dazu kommt ein Lichterfest.
Motive der Vorgängerrunden kehren wieder – Digitalgutschein wie in Merzig, Weihnachtsbeleuchtung wie in Lebach, Innenstadtkonzept wie in Ottweiler, wo das „2.0“ wörtlich zu nehmen ist. Auch Saarlouis und Homburg waren schon in der ersten Runde dabei. Damals bekam Saarlouis Geld für einen Citymanager, Homburg für eine Software zum Leerstands- und Ansiedlungsmanagement. Heute betreibt die Stadt ein öffentliches Leerstandsportal.
Das Wortspiel hat einen ernsten Kern
Homburgs Vorhaben zielt auf einen Engpass, der bundesweit größer wird. Neben Leerstandsbelebung und neuen Geschäftsmodellen geht es um Beratung, Vernetzung und Kampagnen für Gründungen und Betriebsübergaben, mögliche Nachfolgerinnen und Nachfolger sollen früh begleitet werden.
Wie nötig das ist, zeigt der DIHK-Report Unternehmensnachfolge 2025. Fast 10.000 Inhaberinnen und Inhaber ließen sich 2024 bundesweit zur Abgabe oder Aufgabe ihres Betriebs beraten, ein Rekordwert. Ihnen standen gut 4.000 Übernahmeinteressierte gegenüber. Handel und Gastronomie stellen fast 40 Prozent aller Nachfolgeunternehmen in der IHK-Beratung. Ein Laden, für den sich niemand findet, wird zum Leerstand – und nichts macht ein Zentrum schneller unattraktiv.
Ein Programm mit Ablaufdatum
Das Programm läuft seit August 2023 und geht auf das „Zukunftskonzept für den Handel im Saarland 2030“ zurück. Gefördert werden bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, den Rest trägt die Kommune. Baumaßnahmen, Grundstückskäufe und Betriebskosten sind ausgenommen. Das Geld fließt in Köpfe, Konzepte, Software und Veranstaltungen, nicht in Pflastersteine.
Bemerkenswert ist der Zeitplan. Nach der veröffentlichten Förderrichtlinie konnten Anträge nur in den Jahren 2023 bis 2026 gestellt werden, befristet ist sie bis Ende 2028. Der vierte Aufruf wäre demnach der letzte. Als Erfolgsmaßstab hatte das Land zehn bis 15 geförderte Vorhaben formuliert. Mit den drei Runden zuvor sind es nun 21, bei addiert rund 2,7 Millionen Euro.
Wie viel davon ankommt, zeigt sich in Homburgs Fußgängerzone, in der Ottweiler Enggass und in den Ortszentren von Quierschied. Eine Lichterkette macht noch keinen Frequenzbringer, und eine App ersetzt keine Nachfolgerin. Den Nachweis über Mittelverwendung und Zielerreichung verlangt die Richtlinie binnen eines Jahres nach Projektabschluss.
Das Förderprogramm im Überblick
- Grundlage: „Zukunftskonzept für den Handel im Saarland 2030“, Richtlinie in Kraft seit 1. August 2023, befristet bis 31. Dezember 2028
- Förderquote: bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, mindestens 10 Prozent Eigenanteil der Kommune
- Höchstbeträge: 100.000 Euro in Grundzentren, 200.000 Euro in Mittelzentren und im Oberzentrum, Mindestvolumen 30.000 Euro
- Förderzeitraum: in der Regel zwei Jahre, Entscheidung auf Empfehlung einer Jury unter Vorsitz des Wirtschaftsministeriums
- Vierte Runde 2026–2028: rund 600.000 Euro für Saarbrücken, Saarlouis, Homburg, Ottweiler und Quierschied
- Kontakt: Stabsstelle Handel und Innenstadtentwicklung, MWIDE, Franz-Josef-Röder-Straße 17, 66119 Saarbrücken, Telefon 0681 5011707


